AGB Vermieter
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immomio GmbH für die Erbringung von IT-Leistungen gegenüber gewerblichen Kunden
A. Allgemeines
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Immomio GmbH, Grimm 12, 20457 Hamburg (im Folgenden „Immomio“) regeln die Vertragsbedingungen, unter denen Immomio gegenüber seinen gewerblichen Kunden IT-Leistungen, insbesondere die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Dienste („SaaS-Dienste“) von Immomio, erbringt. Sie bestehen aus Geschäftsbedingungen, die auf alle solche Leistungen von Immomio Anwendung finden (unter A.) und den ergänzenden Bedingungen für einzelne der SaaS-Dienste oder Module (unter B.).
1.2 Diese AGB finden keine Anwendung auf Leistungen der DIT Deutsche Immobilien IT & Marketing GmbH, auch wenn der Kunde diese über Immomio bezieht.
1.3 Diese AGB finden nur Anwendung, soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten diese AGB in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden gültigen Fassung. Sie stellen eine Rahmenvereinbarung auch für vergleichbare Verträge in der Zukunft dar, ohne dass Immomio in diesen jeweils erneut auf die AGB Bezug nehmen muss.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, ihnen entgegenstehen oder sie ergänzen, werden nicht Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien, es sei denn, Immomio hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Die nachfolgend aufgeführten Begriffe haben in diesen AGB die folgende Bedeutung.
2.2 Administrator ist eine natürliche, für den Kunden handelnde Person, die gemäß der zwischen dem Kunden und Immomio getroffenen Vereinbarung über ein Benutzerkonto und Benutzerrechte als Administrator in Bezug auf den dem Kunden von Immomio bereitgestellten SaaS-Dienst verfügt.
2.3 Agent ist eine natürliche, für den Kunden handelnde Person, die gemäß der zwischen dem Kunden und Immomio getroffenen Vereinbarung über ein Benutzerkonto und Benutzerrechte als einfacher Nutzer des dem Kunden von Immomio bereitgestellten SaaS-Dienstes verfügt.
2.4 App-Version bezeichnet einen SaaS-Dienst von Immomio, auf den der Kunde über die mobile Softwareapplikationen von Immomio zugreifen kann.
2.5 Das Basis-Modul beschreibt die grundlegenden, bei Buchung des jeweiligen SaaS-Dienstes enthaltenen Funktionalitäten.
2.6 Miet- oder Kaufobjekt ist eine vom Kunden auf einem der Portale von Immomio inserierte, abgeschlossene Wohn- oder Nutzungseinheit (also z.B. eine Wohnung).
2.7 Module sind Anwendungen, Features oder Funktionalitäten innerhalb der von Immomio angebotenen SaaS-Dienste. Beispiele solcher Module sind
· das Whitelabel -Modul
· das Digitale Vertragssignatur-Modul
· das Schufa-Modul
· oder das Premium-Support-Modul
2.8 Onboarding bezeichnet die Unterstützung des Kunden durch Immomio bei der Vorbereitung seiner Nutzung des SaaS-Dienstes als Produktivsystem. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, endet das Onboarding mit einer Online- Einweisung der Administratoren des Kunden durch Immomio („Adminschulung“).
2.9 Produktbuchungsseite bezeichnet den Bereich im Administratorenkonto des Kunden, über den der Kunde seine Nutzerzugänge zum jeweiligen SaaS-Dienst von Immomio und deren Module verwalten oder buchen kann.
2.10 SaaS-Dienst ist die zeitweise, für die Dauer des Vertrages erfolgende Bereitstellung einer der folgenden von Immomio betriebenen Plattformen auf von oder im Auftrag von Immomio betriebenen Webservern zur Nutzung durch den Kunden:
· Immomio Vermietungs- und Verkaufsportal
· Immomio Neubau- und Projektportal
· Immomio Mieterportal
· Immomio Dienstleisterportal
2.11 Servicelevel bezeichnet den Inhalt und Umfang der Pflichten, die Immomio zu erfüllen hat, um seine vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der vereinbarten SaaS-Dienste und Module zu erfüllen.
2.12 Software bezeichnet die Computerprogramme von Immomio, deren Nutzung erforderlich ist, um den jeweiligen SaaS-Dienst oder Module zu nutzen.
2.13 Übergabepunkt ist der Routerausgang des von oder im Auftrag von Immomio betriebenen Servers, auf dem der jeweilige SaaS-Dienst gehostet wird.
2.14 Web-Version bezeichnet einen SaaS-Dienst, auf den der Kunde über gängige Web-Browser zugreifen kann.
2.15 Zusatzleistungen sind Leistungen von Immomio, die über den in der Leistungsbeschreibung im Vertrag mit dem Kunden definierten Leistungsumfang der jeweiligen Basismodule und etwaiger zusätzlich vereinbarter Module hinausgehen. Um Zusatzleistungen handelt es sich insbesondere bei Setup- oder Konfigurationsleistungen, individuellen Programmierungen, individuellen Anpassungen der SaaS-Dienste („Customizing“), die Aufbereitung und Übergabe von Daten, Schulungen, Consulting-Dienstleistungen, 3D-Visualisierungen sowie ergänzende Supportleistungen, es sei denn, solche Leistungen sind ausdrücklich als Teil eines bestimmten Moduls vereinbart.
3. Angebote und Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote von Immomio sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Leistungsbeschreibungen, Preisangaben und sonstige Informationen auf Webseiten von Immomio oder in sonstigen Informationsunterlagen von Immomio, die nicht ausdrücklich in das Angebot bzw. den Vertrag einbezogen werden, sind als bloße Aufforderung an die Allgemeinheit zu verstehen, ein individuelles Angebot von Immomio anzufordern.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot von Immomio innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Unterbreitet der Kunde seinerseits ein verbindliches Angebot, so kann Immomio dieses auch dadurch annehmen, dass Immomio den Kunden für den gewünschten SaaS-Dienst freischaltet.
3.4 Der Kunde kann über die Produktbuchungsseite zusätzliche Module und zusätzliche Agentenzugänge buchen. Der Kunde versichert, dem von ihm bestimmten Administrator eine entsprechende Vertretungsbefugnis eingeräumt zu haben. Immomio kann ein solches Angebot des Kunden durch Freischaltung der gewünschten Module oder Zugänge annehmen.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstand des Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Nutzungsmöglichkeit des vom Kunden gebuchten SaaS-Dienstes und der jeweils vereinbarten Module als Software-as-a-Service über das Internet, einschließlich der Einräumung der Nutzungsrechte an der Software von Immomio nach näherer Maßgabe der Ziffer 5 dieser AGB.
4.2 Der vom Kunden jeweils gebuchte SaaS-Dienst umfasst zugleich das Basis- Modul. Zusätzliche Module sind nur geschuldet, wenn dies zwischen den Parteien im Vertrag vereinbart wird. Entsprechendes gilt für Zusatzleistungen.
4.3 Immomio schuldet die Bereitstellung der App-Version oder der Web-Version, je nachdem welche Version die Parteien im Vertrag vereinbart haben. Eine Bereitstellung beider Versionen ist möglich, bedarf jedoch einer ausdrücklichen entsprechenden Vereinbarung.
4.4 Für den Umfang und die Beschaffenheit der von Immomio dem Kunden bereitgestellten SaaS-Dienste und Module ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag abschließend maßgeblich. Gleiches gilt für die zwischen den Parteien vereinbarte Höchstanzahl von Nutzern und Administratoren des Kunden. Die Ziffern 3.4 und 13.5 in Abschnitt A dieser AGB bleiben unberührt.
4.5 Immomio hält den SaaS-Dienst auf Webservern bereit. Immomio ist dazu berechtigt, im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen Dritte mit dem Hosting zu beauftragen.
4.6 Immomio schuldet die Bereitstellung der SaaS-Dienste bis zum Übergabepunkt. Für die auf Seiten des Kunden erforderliche IT- Infrastruktur und Kommunikationsdienste, um den SaaS-Dienst über das Internet nutzen zu können, ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, über eine hinreichende Internetverbindung zu verfügen sowie gängige Devices und aktuelle Browserversionen zu nutzen.
5. Rechteeinräumung
5.1 Immomio behält sich alle Rechte an der Software und/oder den SaaS-Diensten vor, die nicht ausdrücklich durch diese AGB gewährt werden.
5.2 Immomio räumt dem Kunden keine Rechte am Quellcode (Source Code) der Software ein.
5.3 Immomio räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht ein, den jeweiliges SaaS-Dienst einschließlich der Software auf dem von Immomio bestimmten Servern über das Internet zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Diese Rechteeinräumung gilt entsprechend, sofern Immomio dem Kunden künftige neue Module, neue Versionen, Updates oder Upgrades der SaaS-Dienste bzw. der Software bereitstellt.
5.4 Die Einräumung der in Ziffer 5.3. genannten Rechte steht unter der auflösenden Bedingung der nicht vollständigen oder nicht fristgerechten Leistung der vom Kunden gegenüber Immomio vertraglich geschuldeten Vergütung.
5.5 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, darf der Kunde den SaaS-Dienst und/oder die Software ausschließlich selbst bzw. durch seine Administratoren und Agenten für seine eigenen betrieblichen Zwecke nutzen. Im Übrigen sind die ihm eingeräumten Nutzungsrechte nicht übertragbar und nicht unterlizensierbar. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Immomio nicht berechtigt, die SaaS-Dienste und/oder Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen.
5.6 Die vertragsgemäße Nutzung umfasst das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software auf dem von Immomio bestimmten Servern und, sofern deren Nutzung vereinbart ist, im Rahmen der von Immomio bereitgestellten App. Zu einer darüber hinausgehenden Vervielfältigung, einer Bearbeitung oder einer Dekompilierung ist der Kunde nur befugt, wenn dies gesetzlich zulässig ist und dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch Immomio zugänglich gemacht werden.
5.7 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, fallen sämtliche im Rahmen dieses Vertrags dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte automatisch an Immomio zurück. Immomio ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang des Kunden zu den SaaS-Diensten zu sperren. Ziffer 11.3 des Abschnitts A dieser AGB gilt entsprechend.
5.8 Immomio ist berechtigt, Logdaten in Bezug auf die Zugriffe des Kunden und seiner Agenten und Administratoren zu erheben, um die Einhaltung der Lizenzbedingungen überprüfen zu können. Hat Immomio begründete Zweifel daran, dass der Kunde die Vereinbarung einhält, so ist der Kunde Immomio zur Auskunft und Rechnungslegung über den Umfang seiner Nutzung der SaaS- Dienste und der Software verpflichtet.
6. Servicelevel
6.1 Immomio genügt seinen vertraglichen Pflichten zur Bereitstellung des SaaS- Dienstes und der vereinbarten Module, wenn die Ausfallzeiten des jeweiligen SaaS-Dienstes und Moduls nicht mehr als 250 Stunden im Kalenderjahr betragen.
6.2 Ausfallzeiten sind Zeiträume an Werktagen am Sitz von Immomio, in denen der SaaS-Dienst oder das jeweilige Modul nicht verfügbar sind.
6.3 Um keine Ausfallzeiten handelt es sich, wenn die fehlende Verfügbarkeit beruht auf
6.3.1 höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflusssphäre von Immomio (z.B. Störungen der Strom- oder Telekommunikationsnetze)
6.3.2 oder einer vertragswidrigen Nutzung des SaaS-Dienstes oder des betroffenen Moduls durch den Kunden
6.3.3 oder Wartungsarbeiten einschließlich des Einspielens von Updates und Patches, sofern diese vorgenommen wurden in der Zeit von 20 bis 8 Uhr.
6.3.4 oder individuellen Änderungswünschen des Kunden, die andernfalls nicht umgesetzt werden können.
6.4 Abweichende Vereinbarungen von den Ziffern 6.1 bis 6.3 des Abschnitts A dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.
7. Gewährleistung
7.1 Immomio leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit im Rahmen des vereinbarten Servicelevels.
7.2 Für den Umfang und die Beschaffenheit der von Immomio dem Kunden bereitgestellten SaaS-Dienste und Module ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag abschließend maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der SaaS-Dienste, Module und der jeweiligen Software schuldet Immomio nicht. Immomio gibt insoweit weder eine gesonderte Garantie noch eine sonstige Beschaffenheitsgarantie ab.
7.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist zu einer verschuldensabhängigen Haftung abbedungen.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, Immomio einen Mangel unverzüglich unter Angabe der Zeit des Auftretens und der näheren Umstände anzuzeigen (Störungsmeldung). Immomio prüft bei Eingang der Störungsmeldung, ob ein Mangel vorliegt und wird diesen bei Vorliegen innerhalb angemessener Zeit nach Wahl von Immomio durch Nachbesserung oder Ersatzleistung beheben.
7.5 Immomio genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem Immomio Updates oder Patches auf den von Immomio genutzten Servern einspielt, sofern dies die Nutzungsbeeinträchtigung beseitigt.
7.6 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf einem vertragswidrigen Gebrauch der SaaS-Dienste und/oder der Module und jeweiligen Software durch den Kunden beruht. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde die SaaS-Dienste und/oder Module und/oder die jeweilige Software zu bearbeiten berechtigt war, er diese Änderungen jedoch nicht fachmännisch vorgenommen oder nicht nachvollziehbar dokumentiert hat. Diese Gewährleistungsausschlüsse greifen nicht ein, wenn der Kunde nachweist, dass der geltend gemachte Mangel nicht auf seiner Pflicht- oder Obliegenheitsverletzung beruht.
7.7 Immomio gewährleistet, dass einer vertragsgemäßen Nutzung des SaaS- Dienstes, einschließlich der vereinbarten Module und Software, durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
7.8 Machen Dritte gegenüber dem Kunden Rechte an den SaaS-Diensten, den Modulen oder der jeweiligen Software geltend, so ist dies Immomio unverzüglich anzuzeigen.
7.9 Immomio stellt den Kunden von allen solchen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei, sofern
7.9.1 Der Kunde Immomio unverzüglich und in einer Weise informiert hat, dass es Immomio möglich ist, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche zu verteidigen, und
7.9.2 der Kunde kein Anerkenntnis gegenüber dem Dritten erklärt oder mit diesem einen Vergleich schließt, ohne dass Immomio diesem zugestimmt hat, und
7.9.3 die Ansprüche des Dritten berechtigt sind.
7.10 Machen Dritte gegenüber Immomio oder einem Kunden von Immomio geltend, dass die Bereitstellung der SaaS-Dienste, eines Moduls oder der Software durch Immomio sie in Schutzrechten verletze, so ist Immomio berechtigt, die Bereitstellung der betroffenen SaaS-Dienste, Module und/oder Software vorübergehend einzuschränken. Minderungsrechte des Kunden und Ziffer 11.3 des Abschnitts A dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
8. Supportleistungen und Premium-Support
8.1 Immomio erbringt dem Kunden während der jeweiligen Vertragslaufzeit im Rahmen des jeweiligen SaaS-Dienstes Supportleistungen mittels E-Mail, Chat und einem Ticketsystem. Die Auswahl der Chat-Anwendung und des Ticketsystems stehen im alleinigen Ermessen von Immomio.
8.2 Immomio erbringt die Supportleistungen an Werktagen in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr Maßgeblich dafür, ob es sich um einen Werktag handelt, ist der Sitz von Immomio.
8.3 Für die von Immomio dem Kunden geschuldeten Reaktionszeiten ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag abschließend maßgeblich.
8.4 Immomio schuldet keinen Erfolg der Supportleistung. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle eines Mangels nach Maßgabe der Ziffer 7 des Abschnitts A dieser AGB bleiben unberührt.
8.5 Der Kunde kann Immomio mit ergänzenden Supportleistungen für den jeweiligen SaaS-Dienst beauftragen, indem er für diesen das Modul Premium Support bucht. Unter dem Modul Premium Support erbringt Immomio in den unter Ziffer 8.2 genannten Servicezeiten und zusätzlich zu den unter den Ziffern 8.1 bis 8.4 aufgeführten Leistungen telefonischen Support sowie Unterstützung bei Fragen oder der Fehlersuche im Zusammenhang mit Schnittstellen des Kunden.
8.6 Für den von Immomio dem Kunden unter dem Modul Premium Support geschuldeten zeitlichen Umfang des Supports ist das in der Leistungsbeschreibung vereinbarte monatliche Stundenkontingent maßgeblich. Überschreitet der vom Kunden in Anspruch genommene Premium-Support das vereinbarte monatliche Stundenkontingent, so schuldet der Kunde Immomio eine zusätzliche zeitabhängige Vergütung für die das Stundenkontingent überschreitenden Supportzeiten nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste von Immomio.
9. Schnittstellenanbindungen an ERP-Systeme des Kunden
9.1 Der Kunde und Immomio können vereinbaren, sich gegenseitig Daten (z.B. in Bezug auf den Mieterbestand oder den Mietinteressentenbestand des Kunden) über eine Schnittstelle zwischen Immomio und dem vom Kunden genutzten ERP-System übermitteln. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, gelten hierfür die folgenden Bedingungen:
9.2 Aufwendungen von Immomio zur Einrichtung einer neuen Schnittstelle zu einem vom Kunden genutzten ERP-System sind Zusatzleistungen, die Immomio nach Zeitaufwand zu vergüten sind.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zur Anbindung seines ERP-Systems vorzunehmen. Dies schließt es insbesondere ein, gegenüber dem Provider seines ERP-Systems die gegebenenfalls notwendigen Anweisungen zu erteilen.
9.4 Für das vom Kunden eingesetzte ERP-System und die Integrität und Richtigkeit der von ihm aus diesem an Immomio übermittelten Daten haftet allein der Kunde.
10. Entgelt und Zahlungsbedingungen
10.1 Sofern zwischen Immomio und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist und sich auch aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen.
10.2 Der Kunde schuldet Immomio für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes, der vereinbarten Module und der Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte Pauschalpreise. Die Höhe der Pauschalpreise oder sonstigen Vergütungen ergibt sich aus dem vom Kunden und Immomio geschlossenen Vertrag.
10.3 Einmalige Entgelte sind mit Vertragsschluss geschuldet und binnen zehn Tagen nach Rechnungsstellung durch Immomio zur Leistung fällig.
10.4 Regelmäßige Entgelte sind für die jeweiligen Zeitabschnitte der Nutzung des SaaS-Dienstes bzw. der vereinbarten Module geschuldet. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt jährlich im Voraus.
10.5 Ist zwischen den Parteien vereinbart, dass zunächst ein Onboarding des Kunden erfolgen soll, bevor dieser die SaaS-Dienste produktiv nutzt, so schuldet der Kunde das Entgelt für die wiederkehrende Nutzung der SaaS- Dienste und Module erst für den Zeitraum nach Abschluss des Onboardings. Immomio wird in seiner Rechnung ausweisen, ab welchem Datum das Entgelt für die wiederkehrenden Leistungen geschuldet ist. Der Kunde verpflichtet sich, dieser Rechnung unverzüglich zu widersprechen, sollte er dieses Datum für unzutreffend halten. Andernfalls obliegt ihm künftig die Beweislast dafür, dass das Onboarding tatsächlich erst an einem späteren Tag abgeschlossen gewesen sei.
10.6 Für Zusatzleistungen schuldet der Kunde Immomio ein aufwandsabhängiges Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Immomio, die Immomio auf der Produktbuchungsseite vorhält.
10.7 Sämtliche Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt.
10.8 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei Immomio an.
10.9 Ist ein Entgelt nur für Teile eines Abrechnungsmonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Ist ein Entgelt nur für Teile eines Jahres zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/365 des jährlichen Preises berechnet.
10.10 Wenn der Kunde während der Laufzeit des Vertrages zusätzliche Module oder Zugänge bucht, so ist die vereinbarte höhere Vergütung ab dem Tag der Freischaltung geschuldet. Liegt dieser Zeitpunkt innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums, gilt Ziffer 10.9 entsprechend.
10.11 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist Immomio befugt, alle Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und Sicherheitsleistung auch schon vor der Leistungserbringung zu verlangen oder ausstehende Leistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten.
10.12 Dem Kunden stehen Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder durch Immomio unbestritten oder anerkannt ist.
10.13 Immomio behält sich vor, das vertraglich vereinbarte Entgelt während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages nach billigem Ermessen an die Kosten anzupassen, die für die Entgeltberechnung maßgeblich sind (Leistungsvorbehaltsklausel).
10.13.1 Maßgebliche Kosten im Sinne des Satzes 1 sind die Kosten von Immomio für den Betrieb und das Hosting der Webserver einschließlich der notwendigen Energiekosten sowie Personal- bzw. Beschaffungskosten von Immomio für IT- Leistungen.
10.13.2 Bei der Ausübung dieses Anpassungsrechtes wird Immomio dafür Sorge tragen, dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie an den Kunden durchgereichte Kostenerhöhungen, so dass das ursprüngliche vertragliche Äquivalenzverhältnis erhalten bleibt.
10.13.3 Immomio wird dem Kunden die Änderung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform mitteilen. Sollte die Kostenerhöhung für den Kunden unzumutbar sein, etwa weil er diese nicht an seine Mieter oder Kunden weitergeben kann, und weist der Kunde Immomio hierauf in Textform hin, so werden die Parteien Verhandlungen über die dem Kunden zumutbare Preiserhöhung aufnehmen.
10.14 Immomio behält sich vor, eine Preisanpassung nach Maßgabe der Ziffer 10.13 zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit vorzunehmen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, so hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, so gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von Immomio in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Ziffer 10.13.3 findet keine Anwendung.
11. Pflichten des Kunden
11.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er bzw. seine Administratoren und Agenten
11.1.1 sich ausschließlich unter ihren eigenen Zugangsdaten für die SaaS-Dienste einloggen und mehrere Personen keinen gemeinsamen Zugang (shared account) verwenden;
11.1.2 die Zugangsdaten zu den SaaS-Diensten vor dem Zugriff Dritter schützen und diese nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
11.1.3 keine mit Viren, Malware oder sonstiger Schadsoftware infizierte Inhalte auf die Plattformen von Immomio hochladen;
11.1.4 keine Inhalte (z.B. Dateien, Fotos) auf Plattformen von Immomio hochladen, wenn dies rechtswidrig in gewerbliche Schutzrechte Dritter eingreift oder es sich um anderweitig rechts- oder sittenwidrige Inhalte handelt;
11.1.5 den SaaS-Dienst und die mit diesem verbundenen Kommunikationsmittel nicht für wettbewerbswidrige Praktiken (z.B. Spam, Kettenbriefe) missbrauchen;
11.1.6 oder den SaaS-Dienst nicht in anderer, vergleichbar missbräuchlicher Weise nutzen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, Immomio auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechts- oder vertragswidrigen Verwendung der Dienste durch den Kunden, seinen Administratoren, Agenten oder sonstiger seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Freistellungsanspruch von Immomio umfasst die Immomio zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstehenden Kosten. Kunde hat Immomio unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass die Geltendmachung solcher Ansprüche gegenüber Immomio drohen könnte.
11.3 Immomio ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den SaaS-Diensten nach näherer Maßgabe der Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150 vom 20. Juni 2019 zu sperren, wenn der Kunde, seine Administratoren, Agenten oder sonstige seiner Erfüllungsgehilfen gegen die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten des Kunden verstoßen, Immomio dem Kunden die Sperrung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen angedroht hat und die Verletzung nicht anders abgestellt werden kann. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung des Entgelts bleibt unberührt, sofern er die fehlende Beseitigung der Vertragsverletzung zu vertreten hat.
12. Haftung und Verjährung
12.1 Immomio haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2 Immomio haftet für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten). Um solche Kardinalpflichten handelt es sich insbesondere bei der Bereitstellung der wesentlichen Funktionalitäten der SaaS-Dienste im Umfang des vereinbarten Servicelevels. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist diese Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.
12.3 Eine weitergehende Haftung von Immomio ist ausgeschlossen.
12.4 Soweit die Haftung von Immomio ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Immomio.
12.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund eines Mangels der Mietsache beträgt 12 Monate, ab Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Kunden.
12.6 Eine Haftung von Immomio nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Beschränkungen der Ziffern 12.1 bis 12.4 unberührt.
13. Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Kündigung
13.1 Die gegenseitigen Leistungspflichten aus dem Vertrag über die Nutzung des SaaS-Dienstes und der jeweils vereinbarten Module treten mit Abschluss des Vertrages in Kraft. Bucht der Kunde nach Maßgabe der Ziffer 3.4 des Abschnitts A dieser AGB zusätzliche Module oder Agentenzugänge, dann entstehen die gegenseitigen Leistungspflichten mit Freischaltung durch Immomio.
13.2 Der Vertrag über die Nutzung des SaaS-Dienstes und der im Rahmen dieses Dienstes genutzten Module wird auf bestimmte Zeit geschlossen.
13.3 Ist zwischen den Parteien vereinbart, dass zunächst ein Onboarding des Kunden erfolgen soll, bevor dieser die SaaS-Dienste produktiv nutzt, so berechnet sich die Dauer der Vertragslaufzeit ab dem Abschluss des Onboardings. 10.3, S. 2 bis 4 dieser AGB gelten entsprechend. Erklärt der Kunde die Kündigung noch vor Abschluss des Onboardings, so berechnet sich die Vertragslaufzeit nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
13.4 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, wenn nichts Anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
13.5 Vom Kunden gebuchte Module mit Ausnahme des Basis-Moduls kann der Kunde im Wege der Teilkündigung kündigen. Entsprechendes gilt für Agentenzugänge, die über die im anfänglichen Vertrag vereinbarte Anzahl von Agentenzugängen hinausgehen. Die Kündigungsfrist für eine solche Teilkündigung beträgt vier Wochen.
13.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Immomio liegt insbesondere dann vor,
13.6.1 wenn der Kunde mit der Zahlung des Nutzungsentgelts für mindestens zwei Monate in Verzug ist oder
13.6.2 wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und diesen Verstoß auf eine Abmahnung von Immomio hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Als wesentlich gilt insbesondere ein schuldhafter Verstoß gegen die in Ziffer 11 in Abschnitt A dieser AGB geregelten Pflichten. Ziffer 11.3 in Abschnitt A dieser gilt entsprechend.
13.6.3 oder wenn der Kunde zahlungsunfähig ist.
13.7 Die Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichend von Absatz 1 bedürfen Teilkündigungen eines Moduls oder von Agentenzugängen nach Maßgabe der Ziffer 13.5 des Abschnitts A dieser AGB lediglich der Textform.
14. Vertraulichkeit
14.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit unter dem jeweiligen Vertrag von Immomio offengelegten vertraulichen Informationen nach näherer Maßgabe der Ziffer 14.3 vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
14.2 Vertrauliche Informationen i.S.d. Ziffer 14.1 sind alle nicht-öffentlichen Informationen, die sich auf das Geschäft, auf Softwarerechte und sonstige Gewerbliche Schutzrechte, das Know-how und das technische Fachwissen, den Betrieb, die Finanzen, Preismodelle, Marketing, Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Geschäftsbeziehungen, Geschäftsstrategien, Geschäftspläne, Finanzplanung oder Personalangelegenheiten einschließlich Beschäftigtendaten von Immomio beziehen. Dabei ist es unerheblich, auf welchem Trägermedium die vertraulichen Informationen verkörpert sind, ob diese als “vertraulich” oder “geheim” gekennzeichnet sind, sie aus Sicht des Kunden einen besonderen wirtschaftlichen Wert besitzen, andere technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Vertraulichkeit von Immomio ergriffen werden, oder ob die Informationen zusätzlich als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) geschützt werden. Nicht als vertrauliche Informationen gelten nur solche Informationen, die nach der vernünftigen Beurteilung eines ordentlichen Kaufmanns belanglos und daher nicht geheimhaltungsbedürftig sind.
14.3 Der Kunde verpflichtet sich,
14.3.1 die vertraulichen Informationen nicht gegenüber Dritten i.S.d. Ziffer 14.4 offenzulegen;
14.3.2 die vertraulichen Informationen nur an mit der jeweiligen Vertragsdurchführung befasste und auf Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeiter und Berater weiterzugeben (Need-to-Know-Prinzip);
14.3.3 die vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Durchführung der gemeinsamen Vertragsverhältnisse zu verwenden
14.3.4 und dem Stand der Technik entsprechende technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen
14.4 Dritte im Sinne dieser Ziffer 14 sind sämtliche Personen und Unternehmen, die keine verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG des Kunden sind.
14.5 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit
14.5.1 die vertrauliche Information im Zeitpunkt ihrer Offenlegung aus einem anderen Grund als der Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt ist;
14.5.2 oder die vertrauliche Information dem Kunden mittels einer anderen Quelle als Immomio zugänglich ist, vorausgesetzt, dass der Kunde keinen Grund zur Annahme hat, dass diese Quelle selbst durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gehindert ist, die vertrauliche Information offenzulegen;
14.5.3 oder der Kunde aufgrund der Verfügung oder Anordnung eines zuständigen Gerichts, einer zuständigen Behörde oder einer zwingenden börsenrechtlichen Bestimmung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet ist. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich nach Zugang der Verfügung oder Anordnung Immomio über die erforderliche Offenlegung schriftlich informieren und diese unterstützen, die vertraulichen Informationen soweit wie möglich zu schützen oder gerichtlich schützen zu lassen.
14.6 Mit Ende der Geschäftsbeziehung zu Immomio sind sämtliche vertraulichen Informationen vom Kunden löschen bzw. zu vernichten, sofern diese keine gesetzliche Pflicht oder Obliegenheit zur Aufbewahrung trifft.
14.7 Die Pflichten nach Ziffer 14 dieser AGB bestehen für drei Jahre zum Jahresende nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zu Immomio.
15. Datenschutz
15.1 Zur Regelung der datenschutzrechtlichen Fragen schließen der Kunde und Immomio einen gesonderten Datenschutzvertrag.
15.2 Diese AGB lassen die gegenseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten aus dem Datenschutzvertrag unberührt.
16. Gewerbliche Schutzrechte des Kunden, Referenzkundenregelung
16.1 Sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an den vom Kunden im Rahmen der Nutzung der SaaS-Dienste von Immomio auf die Plattformen von Immomio hochgeladenen oder Immomio anderweitig zur Verfügung gestellten Inhalten, Kennzeichen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Immomio an diesen ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Vertrages beschränktes und ggfls. unterlizensierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist.
16.2 Abweichend von Ziffer 16.1 ist Immomio berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten als Referenzkunden zu nennen und zu diesem Zweck Namen, Kennzeichen und Logo des Kunden auf eigenen Webseiten oder auf Präsentationsmaterialien zu nutzen. Eine Vergütung oder Lizenzgebühr ist dem Kunden hierfür nicht geschuldet.
16.3 Der Kunde ist berechtigt, seine Zustimmung gemäß Ziffer 16.2 jederzeit zu widerrufen. Dies gilt nicht, sofern Immomio mit Kenntnis des Kunden Präsentationsmaterialen erstellt hat, deren Herstellung mit nicht nur unerheblichen Kosten verbunden war. In diesem Fall gewährt der Kunde Immomio eine angemessene Aufbrauchfrist.
17. Beschwerdemanagement
17.1 Immomio stellt dem Kunden ein internes System für die Bearbeitung von Beschwerden des Kunden im Zusammenhang mit seiner Nutzung der SaaS- Dienste von Immomio nach Maßgabe des Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 bereit.
17.2 Der Kunde kann das Beschwerdemanagement über den im Vertrag benannten Ansprechpartner bei Immomio und über die im Impressum auf der Webseite https://www.vermieter.immomio.com/ genannten Kontaktdaten erreichen.
18. Änderung dieser AGB
18.1 Immomio ist berechtigt, diese AGB während der Laufzeit des Vertrages mit dem Kunden mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn
18.1.1 Immomio künftig zusätzliche IT-Leistungen, insbesondere weitere SaaS-Dienste und Module anbietet und hierzu ergänzende Regelungen in seine AGB aufnehmen möchte
18.1.2 oder wenn die Änderungen auf Umständen beruhen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, Immomio weder vorhergesehen noch veranlasst hat und die zu einer nicht unbedeutenden Störung des bei Vertragsschluss gegebenen Äquivalenzverhältnisses führen können. Durch die Änderung der AGB darf der Kunde insgesamt nicht schlechter stehen als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
18.2 Die wirksame Änderung der AGB setzt voraus, dass Immomio dem Kunden die Änderung der AGB spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt Ihres Wirksamwerdens in Textform und unter ausdrücklichem Hinweis auf die Genehmigungswirkung des Satzes 2 angeboten hat. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde der angekündigten Änderung nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens widerspricht.
18.3 Sofern der Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/1150 eröffnet ist, hat der Kunde das Recht, den oder das von der Änderung der AGB betroffenen SaaS-Dienst oder Modul binnen 15 Tagen nach Zugang der Änderungsankündigung zu kündigen. Auf Art. 3 Abs. 4 der Verordnung wird verwiesen. Art. 3 Abs. 2 UAbs. 5 der Verordnung findet mit der Maßgabe Anwendung, dass es sich bei der neu eingestellten Ware oder Dienstleistung um ein vom Kunden eingestelltes Miet- oder Kaufobjekt handelt.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Sofern der Vertrag oder diese AGB keine Schriftform vorsehen, bedürfen Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen der Textform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform, eine Abbedingung der Textform ihrerseits der Textform.
19.2 Auf Verträge zwischen Immomio und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts Anwendung.
19.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag den Kunden mit Immomio ist Hamburg, soweit diesem nicht ein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
19.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen.
B. Ergänzende Bedingungen für einzelne SaaS-Dienste und Module
I. Immomio Vermietungs- und Verkaufsportal
1.1 Das Immomio Vermietungs- und Verkaufsportal ermöglicht dem Kunden, seine Immobilien auf dieser Plattform gegenüber Miet- und Kaufinteressenten zu bewerben, die erforderlichen Daten solcher Interessenten zu erheben und mit diesen für den weiteren Prozess der Vertragsanbahnung und des Vertragsschlusses zu kommunizieren.
1. Vertragsgegenstand
1.2 Der SaaS-Dienst ist nur als Webversion verfügbar.
1.3 Für das Immomio Vermietungs- und Verkaufsportal sind neben dem Basis- Modul verschiedene zusätzliche Module verfügbar. Für den geschuldeten Inhalt des Basis-Moduls und der ggfls. vereinbarten zusätzlichen Module ist der jeweilige Vertrag zwischen Immomio und dem Kunden maßgeblich.
2. Bewerbung von Miet- oder Kaufobjekten
2.1 Für den Inhalt der vom Kunden im Immomio Vermietungs- und Verkaufsportal erstellten Miet- oder Kaufobjekte ist der Kunde verantwortlich. Er verpflichtet sich, seine Angebote und Inserate unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jener des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), zu gestalten.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, nur Immobilienangebote aus seinem eigenen Immobilienbestand anzubieten.
3. Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Interessenten
3.1 Immomio stellt dem Kunden lediglich technische Infrastruktur zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Mietverträgen des Kunden mit dem Interessenten bereit. Immomio ist nicht Partei der Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Interessenten und haftet dem Kunden nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Interessenten.
3.2 Die Gestaltung des Bewerbungsprozesses und die Auswahl der Bewerber für die Miet- oder Kaufobjekte des Kunden obliegen dem Kunden. Er verpflichtet sich, hierbei alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere solche des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten.
II. Immomio Neubau- und Projektportal
1. Vertragszweck und Vertragsgegenstand
1.1 Das Immomio Neubau- und Projektportal ermöglicht dem Kunden, auf diesem Portal Neubauten und Immobilienprojekte (z.B. Studentenwohnheime) gegenüber Miet- und Kaufinteressenten zu bewerben, die erforderlichen Daten solcher Interessenten zu erheben und mit diesen für den weiteren Prozess der Vertragsanbahnung und des Vertragsschlusses zu kommunizieren.
1.2 Das Neubau- und Projektportal ist eine Erweiterung zum Vermietungs- und Vermarktungsportal und kann je nach der zwischen Immomio und dem Kunden getroffenen Vereinbarung alleinstehend oder in Kombination mit anderen SaaS-Diensten von Immomio genutzt werden. Für den geschuldeten Inhalt des Basis-Moduls und der ggfls. vereinbarten zusätzlichen Module ist der jeweilige Vertrag zwischen Immomio und dem Kunden maßgeblich.
1.3 Der SaaS-Dienst ist nur als Webversion verfügbar.
2. Objektkontingente
2.1 Immomio gewährt dem Kunden die Nutzung des Neubau- und Projektportals auf Grundlage und im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Objektkontingente.
2.2 Objektkontingente bezeichnen die Anzahl an Miet- oder Kaufobjekten, die der Kunde auf dem Portal zu bewerben berechtigt ist. Die Miet- und Kaufobjekte müssen nicht Teil desselben Neubau- oder Immobilienprojekts des Kunden sein.
2.3 Objektkontingente sind für die Dauer des Vertrages über die Nutzung des Neubau- und Projektportals zeitlich unbegrenzt gültig.
2.4 Der Kunde kann jederzeit weitere Objektkontingente hinzubuchen. Ziffer 3.4 des Abschnitts A dieser AGB gilt entsprechend.
2.5 Im Falle der Beendigung des Vertrages über die Nutzung des Neubau- und Projektportals verfallen die vom Kunden noch nicht genutzten Kontingente. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Vertrag berechtigterweise aus Gründen kündigt, die Immomio zu vertreten hat.
3. 3D-Visualisierungen
3.1 Der Kunde kann Immomio als Zusatzleistung mit der Erstellung einer 3D- Visualisierung seines Neubau- oder Immobilienprojektes beauftragen.
3.2 Die Konditionen werden zwischen Immomio und dem Kunden gesondert und in Abhängigkeit von den Anforderungen an das gewünschte 3D-Modell vereinbart.
3.3 Immomio darf sich bei der Erstellung der 3D-Visualisierung der Leistungen von Unterauftragnehmern bedienen.
3.4 Der Kunde hat seinen Mitwirkungspflichten i.S.d. § 642 BGB nachzukommen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde Immomio mindestens geeignete DWG-Dateien sowie die Übersicht eines Wohnungsplans einschließlich der Objekt-IDs zur Verfügung zu stellen.
3.5 Zur Wiedergabe der 3D-Visualisierung durch den Kunden ist es erforderlich, dass dieser das Homepage-Modul von Immomio nutzt. Das Entgelt für die Nutzung des Homepage-Modul versteht sich zusätzlich zum Entgelt für die Erstellung der 3D-Visualisierung.
3.6 Für die Erstellung komplexer Visualisierungen (z.B. 360 Grad-Modelle) kann Immomio den Kunden an einen Dritten verweisen. Immomio wird in diesem Fall nicht Partei des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten über die Erstellung der 3D-Visualisierung und haftet dem Kunden nicht für die Vertragserfüllung durch den Dritten.
4. Nutzungsrechte an 3D-Visualisierungen
4.1 Immomio behält sich alle Rechte an den von oder im Auftrag von Immomio erstellten 3D-Visualisierungen vor, die nicht ausdrücklich durch diese AGB gewährt werden.
4.2 Immomio räumt dem Kunden an den zwischen ihnen vertraglich vereinbarten 3D-Visualisierungen das ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Wiedergabe ein.
4.3 Die Einräumung der in Ziffer 4.2 genannten Rechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen und fristgerechten Leistung der vom Kunden gegenüber Immomio vertraglich geschuldeten Vergütung.
4.4 Der Kunde räumt Immomio im Wege der Rücklizenz das einfache und zeitlich beschränkte Nutzungsrecht ein, die 3-D-Visualisierung auf dem Immomio Neubau- und Projektportal wiederzugeben, soweit dies für die Vertragserfüllung durch Immomio erforderlich ist.
5. Bewerbung von Neubau- oder Immobilienprojekten
5.1 Für den Inhalt der vom Kunden im Immomio Neubau- und Projektportal erstellten Inserate („Objekte“) ist der Kunde verantwortlich. Er verpflichtet sich, seine Angebote unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jener des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), zu gestalten.
5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, nur Immobilienangebote aus seinem eigenen Immobilienbestand anzubieten.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Immomio, im Immomio Neubau- und Projektportal den Interessenten alle gesetzlichen Pflichtinformationen in Bezug auf den Kunden und das Neubau- oder Immobilienprojekt in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bereitzustellen.
6. Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Interessenten
6.1 Immomio stellt dem Kunden lediglich technische Infrastruktur zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Miet- oder Kaufverträgen des Kunden mit dem Interessenten bereit. Immomio ist nicht Partei der Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Interessenten und haftet dem Kunden nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Interessenten.
6.2 Die Gestaltung des Bewerbungsprozesses und die Auswahl der Bewerber für die Miet- oder Kaufobjekte des Kunden obliegen dem Kunden. Er verpflichtet sich, hierbei alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere solche des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten.
III. Immomio Mieterportal und Mieter-App
1. Vertragszweck und Vertragsgegenstand
1.1 Das Immomio Mieterportal ermöglicht dem Kunden, mit seinen Bestandsmietern über diese Plattform zu kommunizieren und die Daten seiner Mieter zu verwalten.
1.2 Der SaaS-Dienst ist als Webversion und als App-Version (die SaaS-Resident- App) verfügbar. Auf Abschnitt A, Ziffer 4.3 dieser AGB wird verwiesen.
2. Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Mieter
2.1 Immomio stellt dem Kunden lediglich technische Infrastruktur zum Zwecke der Kommunikation mit seinen Mietern und der Verwaltung ihrer Daten zur Verfügung. Immomio ist nicht Partei der Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Mieter und haftet dem Kunden nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Mieters.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, den SaaS-Dienst ausschließlich zu Mitteilungen und Informationen gegenüber dem Mieter zu benutzen, zu denen er rechtlich befugt ist.
IV. Immomio Dienstleister Schnittstelle
1. Vertragszweck und Vertragsgegenstand
1.1 Die Immomio Dienstleister Schnittstelle ermöglicht dem Kunden, über eine Schnittstelle zu dem jeweils angebundenen Handwerkerportal eines Dritten, Aufträge an Handwerker und Dienstleister zu vergeben oder direkt von seinen Mietern an vom Kunden ausgewählte Handwerker und Dienstleister vergeben zu lassen.
1.2 Die Dienstleister Schnittstelle kann je nach der zwischen Immomio und dem Kunden getroffenen Vereinbarung alleinstehend oder in Kombination mit anderen SaaS-Diensten von Immomio genutzt werden. Für den geschuldeten Inhalt des Basis-Moduls und der ggfls. vereinbarten zusätzlichen Module ist der jeweilige Vertrag zwischen Immomio und dem Kunden maßgeblich.
1.3 Die Nutzung der Immomio Dienstleister Schnittstelle setzt voraus, dass der Kunde eine eigene Vertragsbeziehung zum jeweils angebundenen Handwerkerportal unterhält.
2. Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Portal Dritter sowie Handwerkern und Dienstleistern
2.1 Immomio stellt dem Kunden lediglich technische Infrastruktur bereit, um Aufträge oder Angebote für solche Aufträge gegenüber Handwerkern oder sonstigen Dienstleistungen über eine Schnittstelle von Immomio auf der Plattform des jeweiligen Dritten zu platzieren und Angebote einzuholen. Immomio ist nicht Partei der Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Betreiber der jeweiligen Handwerkerplattform oder der Verträge und Vertragsanbahnungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Handwerker oder Dienstleister. Immomio haftet dem Kunden nicht für Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten.2.2 Der Kunde verpflichtet sich, den SaaS-Dienst von Immomio ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen. Für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei der Auftragsvergabe, insbesondere solcher des Steuer- und Vergaberechts, ist allein der Kunde verantwortlich.
V. Immomio Digitale Zahlungen und Payment
1. Vertragszweck und Vertragsgegenstand
1.1 Der Immomio SaaS-Dienst Digitale Zahlungen und Payment ermöglicht dem Kunden, offene Zahlungsforderungen gegen seine Mieter zu verwalten und den Mieter zu Zahlungen aufzufordern. Ferner kann der Kunden seinen Mietern über die Zahlungsplattform eines Kooperationspartner von Immomio, der Mangopay S.A., 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg verschiedene Zahlungsmethoden zur Erfüllung der offenen Forderung anbieten.
1.2 Der SaaS-Dienst Digitale Zahlungen und Payment kann je nach der zwischen Immomio und dem Kunden getroffenen Vereinbarung alleinstehend oder in Kombination mit anderen SaaS-Diensten von Immomio genutzt werden. Für den geschuldeten Leitungsumfang des SaaS-Dienst Digitale Zahlungen ist der jeweilige Vertrag zwischen Immomio und dem Kunden maßgeblich.
1.3 Die Nutzung der Zahlungsplattform setzt voraus, dass der Kunde eine eigene Vertragsbeziehung zum Kooperationspartner von Immomio, der Mangopay S.A., unterhält.
2. Zahlungsaufforderungen des Kunden gegenüber seinen Mietern, Rückbuchungen
2.1 Immomio stellt dem Kunden lediglich technische Infrastruktur bereit, damit dieser im eigenen Namen seine Mieter zur Zahlung auf offene Forderungen des Kunden auffordern kann. Immomio erbringt weder Inkassodienstleistungen noch sonstige Rechtsdienstleistungen.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, den SaaS-Dienst von Immomio ausschließlich für Zahlungsaufforderungen des Mieters zu verwenden, die der Kunde bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt für begründet halten darf und deren Inhalt auch im Übrigen rechtmäßig ist.
2.3 Immomio weist darauf hin, dass Immomio im Falle der Rückbuchung einer Zahlung des Mieters durch den Mieter verpflichtet ist, den zurückgebuchten Betrag binnen zehn Tagen an den Kooperationspartner zurückzuüberweisen. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, im Falle einer Rückbuchung des Mieters den zurückgebuchten Betrag unverzüglich an Immomio zu überweisen, sofern Immomio den zurückgebuchten Betrag bereits an den Kunden überwiesen und der Kunde von der Rückbuchung Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hätte erlangen müssen. Im Falle mehrfacher Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtung aus Satz 2, behält sich Immomio eine Kündigung des Vertrages über den SaaS-Dienst Digitale Zahlungen und Payment aus wichtigem Grund vor.
3. Rechtsverhältnis zur Betreiberin der Zahlungsplattform
3.1 Immomio stellt dem Kunden eine Schnittstelle bereit, über die Daten in Bezug auf die offene Forderung an den die Mangopay S.A als Betreiberin der Zahlungsplattform übermittelt und bei dieser erhoben werden. Immomio ist nicht Partei der Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Mangopay S.A. und haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen dieses Anbieters.
3.2 Immomio nimmt keine Zahlungen der Mieter an den Kunden entgegen. Die Empfangnahme und Auskehr von Zahlungen des Mieters an den Kunden erfolgt durch die Mangopay S.A..
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Immomio stellt dem Kunden jeweils monatlich die vereinbarten Transaktionsgebühren in Rechnung.
4.2 Die Höhe der Transaktionsgebühren hängt von dem Zahlungsmittel ab, das der Mieter zur Zahlung einsetzt.
VI. Digitale Signatur-Modul
1. Vertragszweck und Vertragsgegenstand
1.1 Das Digitale-Signatur-Modul von Immomio ermöglicht dem Kunden als Nutzer einer der SaaS-Dienste von Immomio, digitale Verträge mit seinen Kauf- oder Mietinteressenten sowie Bestandsmietern abzuschließen.
1.2 Gegenstand der Leistung von Immomio ist die Bereitstellung einer Schnittstelle zu Drittanbietern von einfachen, fortgeschritten und qualifizierten elektronischen Signaturen. Die rechtliche Prüfung, welcher Form und welcher Art elektronischer Signatur der jeweilige Vertragsschluss bedarf, obliegt dem Kunden.
1.3 Die Bereitstellung des Moduls setzt voraus, dass der Kunde einen laufenden Vertrag mit Immomio über die Nutzung eines oder mehrerer der SaaS-Dienste von Immomio hat. Für den geschuldeten Leistungsumfang des Moduls ist der jeweilige Vertrag zwischen Immomio und dem Kunden maßgeblich.
2. Vertragskontingente
2.1 Immomio gewährt dem Kunden die Nutzung des Digitale-Signatur-Moduls auf Grundlage und im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Vertragskontingente.
2.2 Vertragskontingente bezeichnen die Anzahl an Verträgen, die der Kunde über das Modul digital abzuschließen berechtigt ist. Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarungen eines Vertrages gelten als neuer Vertrag. Entsprechendes gilt, wenn ein Vertrag aus Gründen, die nicht von Immomio zu vertreten sind, erneut signiert werden muss.
2.3 Vertragskontingente sind für die Dauer des Vertrages über die Nutzung des Moduls zeitlich unbegrenzt gültig.
2.4 Der Kunde kann jederzeit weitere Vertragskontingente hinzubuchen. Ziffer 3.4 des Abschnitts A dieser AGB gilt entsprechend.
2.5 Im Falle der Beendigung des Vertrages über die Nutzung des Moduls verfallen die vom Kunden noch nicht genutzten Kontingente. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Vertrag berechtigterweise aus Gründen kündigt, die Immomio zu vertreten hat.
VII. SCHUFA-Modul
1. Vertragszweck und Vertragsgegenstand
1.1 Das SCHUFA-Modul von Immomio ermöglicht dem Kunden als Nutzer einer der SaaS-Dienste von Immomio, Bonitätsauskünfte der SCHUFA Holding AG über eine Schnittstelle von Immomio einzuholen.
1.2 Gegenstand der Leistung von Immomio ist die Bereitstellung der technischen Möglichkeit solcher Bonitätsabfragen. Die rechtliche Prüfung, ob die rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Voraussetzungen einer Bonitätsabfrage vorliegen, obliegt dem Kunden.
2. Rechtsbeziehungen zur SCHUFA und dem Betroffenen
2.1 Immomio stellt dem Kunden lediglich technische Infrastruktur bereit, um Bonitätsauskünfte in Bezug auf seine möglichen Vertragspartner (Mieter bzw. Mietinteressenten) einzuholen. Immomio haftet nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Auskünfte der SCHUFA.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, von der Möglichkeit der Einholung von Bonitätsauskünften im Rahme dieses Moduls nur dann Gebrauch zu machen, wenn hierfür im jeweiligen Einzelfall die rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Voraussetzungen nachweislich vorliegen. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, Immomio von jeglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Immomio entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung.