Umzugsratgeber
Unser Umzugsratgeber
Der ultimative Umzugsratgeber
Tipps für einen reibungslosen Wohnungswechsel
Mit unserem Umzugsratgeber sind Sie bestens vorbereitet für Ihren Wohnungswechsel. Entdecken Sie wertvolle Tipps und praktische Checklisten, um Ihren Umzug stressfrei zu gestalten. Von der Planung bis zum Einzug – wir begleiten Sie bei jedem Schritt!
Vor dem Umzug
3 Monate vor Umzug
Alten Mietvertrag kündigen
Falls nichts anderes vereinbart wurde, muss Ihre schriftliche Kündigung spätestens 3 Monate vor Mietende bei Ihrem Vermieter eingehen. Im Vertrag steht, ob Schönheitsreparaturen vorgenommen werden müssen.
Internet-/ Telefon- /Kabelanbieter wechseln oder ab-/ anmelden
Damit Sie in der neuen Wohnung nicht ohne Internet dastehen, sollten Sie Ihren Anbieter rechtzeitig über Ihren Umzug informieren. Für den Umzug der Internetverbindung sollten Sie mindestens 4-6 Wochen einplanen. Wenn Sie Ihr aktueller Anbieter am neuen Wohnort nicht beliefern kann, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen und einen neuen Anbieter wählen. Achtung: Machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, so haben Sie es immer noch mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu tun.
Strom-/ Gasanbieter wechseln bzw. an-/abmelden
Damit Sie am neuen Wohnort nicht automatisch in die teure Grundversorgung rutschen, empfiehlt es sich frühzeitig zu prüfen, von wem Sie künftig Strom / Gas beziehen möchten und sich rechtzeitig umzumelden. Nutzen Sie die Vergleichsmöglichkeiten, um Ihren favorisierten Stromanbieter zu finden. Die Kündigungsfristen können dabei je nach Anbieter zwischen zwei Wochen und drei Monaten variieren. Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Anbieter zufrieden sind und keinen Anbieterwechsel planen, können Sie Ihre Energieversorgung unkompliziert und schnell ummelden. Dann reicht es, die Zählerstände im Rahmen der Wohnungsübergabe abzulesen und diese dem Anbieter in den kommenden Tagen samt neuer Adresse mitzuteilen.
Umzugskartons und Verpackungsmaterial besorgen
Besorgen Sie ausreichend Umzugskartons, Verpackungsmaterialien und Klebeband für den Umzug.Beginnen Sie mit dem Verpacken der Gegenstände, die Sie nicht täglich benötigen, und kennzeichnen Sie die Kartons entsprechend.
Finanzielle Vorbereitungen treffen
Planen Sie Ihr Umzugsbudget und berücksichtigen Sie dabei Umzugskosten, Kautionen, Mietvorauszahlungen und andere Ausgaben. Sichern Sie sich finanziell ab, indem Sie Rücklagen für unerwartete Ausgaben während des Umzugs einplanen.
6 Wochen vor dem Umzug
Umzugstag organisieren
Beantragen Sie einen Urlaubstag für den Umzug, falls dieser an einem Arbeitstag stattfinden sollte. Sollten Sie kleine Kinder haben, dann kann ein Babysitter für den Umzugstag sehr hilfreich sein.
Termin für die Wohnungsübergaben vereinbaren
Vereinbaren Sie mit dem alten und neuen Vermieter Termine für die Wohnungsübergabe. Es kommt häufig vor, dass die Rückgabe einige Tage vor oder auch nach der Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführt wird. Rechtlich gesehen findet die Übergabe grundsätzlich am letzten Tag der Mietzeit statt, es sei denn dieser Tag fällt auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag – hier muss die Wohnung erst am folgenden Werktag übergegeben werden.
Umzugstransport organisieren
Ohne Umzugstransport, kein Umzug. Es stellt sich die Frage, ob Sie den Umzug in Eigenregie durchführen oder ob Sie auf ein Umzugsunternehmen zurückgreifen wollen. In beiden Fällen lohnt sich der Vergleich und eine frühzeitige Reservierung.
Hausratversicherung abschließen
Informieren Sie Ihre bestehende Hausratversicherung rechtzeitig über den anstehenden Umzug bzw. schließen Sie eine Hausratsversicherung für die neue Wohnung ab. So ist sichergestellt, dass auch in der neuen Wohnung alles ordnungsgemäß versichert ist.
Neue Möbel bestellen
Damit Sie sich in der neuen Wohnung schnell wohlfühlen, empfiehlt es sich die Einrichtung bereits im Vorhinein zu planen. Bedenken Sie, dass viele Möbelhäuser Lieferfristen von mehreren Wochen bis Monaten haben.
4 Wochen vor Umzug
Helfer organisieren
Falls Sie kein professionelles Umzugsunternehmen beauftragen, dann sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern, dass Sie ausreichend Helfer am Tag des Umzugs haben.
Halteverbotszone beantragen
Eine Halteverbotszone vor der alten und neuen Wohnung stellt sicher, dass der Umzugswagen direkt vor der Wohnung parken kann. Manche Umzugsunternehmen besorgen auch ein Halteverbot. Besonders bei einem Umzug in Eigenregie sollten Sie jedoch eine Halteverbotszone beantragen.
Einzugs- / Auszugsrenovierung planen
Ihrem Übergabeprotokoll können Sie entnehmen welche Schäden bereits bei Einzug bestanden. Für diese Schäden müssen Sie nicht aufkommen. Alle neuen Beschädigungen müssen natürlich behoben werden. In Ihrem alten Mietvertrag steht, ob Sie außerdem Schönheitsreparaturen beim Auszug vornehmen müssen. Die Reparaturen selber durchzuführen ist zeitaufwändig und kann bei nicht fachgerechter Ausführung bei der Wohnungsübergabe abgelehnt werden. Falls Sie lieber auf einen professionellen Handwerker zurückgreifen wollen, dann ist nun ein guter Zeitpunkt diesen damit zu beauftragen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie Ihre neue Wohnung streichen lassen möchten.
Wohnung, Keller und Dachboden gründlich ausmisten
Es ist immer wieder erstaunlich wie schnell sich die Wohnung, der Keller oder Dachboden mit Möbeln und Sachen füllt, die nicht mit in das neue Heim mitziehen sollen. Leider erfordert das Ausmisten in der Regel eine Menge Zeit. Starten Sie daher rechtzeitig damit. Denken Sie ggf. daran Sperrmüll zu bestellen.
2 Wochen vor dem Umzug
Lagerraum mieten
Es kann verschiedene Gründe geben, warum man nicht mit dem kompletten Hausrat sofort in die neue Wohnung umziehen kann. Damit das eigene Hab und Gut in der Zwischenzeit trotzdem an einem sicheren Ort lagert, kann man sich auch als Privatperson für kurze und lange Zeiträume Lagerraum anmieten.
Nachsendeauftrag einrichten
Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Post auch nach dem Umzug erreicht, sollten Sie spätestens 2 Wochen vor Umzug bei der Deutschen Post und bei den zuständigen lokalen Postdienstleistern in Ihrer Region Nachsendeaufträge einrichten lassen. Ihre Briefe werden dann automatisch an die neue Adresse weitergeleitet.
Umzugskartons packen
Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Packen der Umzugskartons, damit am Umzugstag alles zügig vonstatten gehen kann. Dabei empfiehlt es sich die Kartons gut zu beschriften, damit die Kisten nicht wahllos in der neuen Wohnung abgestellt werden. Tipp: Bargeld, Wertgegenstände und leicht Zerbrechliches sicherheitshalber separat verstauen und selber transportieren.
Schlüssel kontrollieren
Kontrollieren Sie, ob alle Schlüssel zur alten Wohnung vorhanden sind (inkl. Briefkasten-, Dachboden- und Kellerschlüssel)
1 Woche vor Umzug
Möbel abbauen
Am Umzugstag ist in Ihrer Wohnung viel los. Damit sich niemand in den Füßen steht, bietet es sich an, die Möbel bereits vorher abzubauen. Vergessen Sie nicht Lampen, Regale und Bilder zu demontieren und die Bohrlöcher ordentlich zu verschließen.
Mietkaution oder Mietkautionssbürgschaft hinterlegen
Die Mietkaution stellt für viele Mieter eine hohe finanzielle Belastung dar, da sie als totes Kapital einfach beim Vermieter herumliegt. Eine Alternative zur Zahlung einer Kaution ist die sogenannte Mietkautionsversicherung. Hier zahlen Sie einen geringen monatlichen Beitrag, statt der Hinterlegung der Kaution in vollem Umfang. Die Kautionssumme können Sie dann z.B. für das Einrichten Ihrer Wohnung verwenden.
Endreinigung planen
Rechtlich sind Sie dazu verpflichtet Ihre Wohnung besenrein zu übergeben. Je nach Verschmutzungsgrad von Küche und Bad, erfordert die Reinigung jedoch wertvolle Zeit, die am Umzugstag fehlt. In diesem Fall bietet es sich an eine Reinigungsfirma für ein überschaubares Budget zu beauftragen, die die Wohnung putzt während Sie sich dem Einzug in die neue Wohnung widmen.
Tag der Wohnungsübergabe in der alten Wohnung
Zählerstände notieren
Notieren Sie die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser in der alten und in der neuen Wohnung und übermitteln sie alles den Versorgungsunternehmen. Tipp: die Zählerstände unbedingt auch im Übergabeprotokoll notieren, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Namensschilder entfernen
Entfernen Sie Namensschilder – besonders am Briefkasten – und vermeiden Sie so, dass ihre Post an Ihrer alten Adresse landet. Noch besser: Sie richten einen Nachsendeauftrag ein, damit die Post direkt zur neuen Adresse gesendet wird.
Wohnungsübergabeprotokoll erstellen
Für die neue Wohnung:
Achten Sie darauf, dass ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt wird. Dies übernimmt in der Regel der Vermieter.
Denn: für alle nicht aufgeführten Beschädigungen können Sie sonst bei Ihrem Auszug haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund sollten Sie dafür sorgen, dass Mängel und Schäden bei der Wohnungsübergabe detailliert und schriftlich festgehalten werden. Das Übergabeprotokoll sollte am Ende von allen Parteien unterschrieben werden und in doppelter Ausführung vorliegen, so dass sowohl Mieter als auch Vermieter je ein Dokument ausgehändigt bekommen können.
Bringen Sie das Übergabeprotokoll zur Übergabe der alten Wohnung unbedingt mit!
Nach dem Umzug
Behörden und Ämter
Wohnung an-/ummelden beim Einwohneramt
Wer seinen Wohnort wechselt, muss sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung beim zuständigen Meldeamt persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter anmelden bzw. ummelden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Bringen Sie Ihren Personalausweis sowie eine Vermieterbescheinigung über Ein-/ bzw. Auszug mit.
Kraftfahrzeug ummelden
Ein Großteil der Einwohnermelde- / Bürgerämter bieten mittlerweile praktischerweise den Service an Ihr Auto umzumelden. So können Sie die Ummeldung des Wohnsitzes als auch die Auto-Ummeldung in einem Rutsch erledigen und sparen sich den Weg zur Kfz-Zulassungsstelle. Seit 2019 können Autos auch über das Online-Portal der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist ein neuer Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion samt PIN.
Finanzamt informieren
Bleibt Ihr Umzug innerhalb des aktuellen Ortes bzw. Stadt gibt es in der Regel keine Änderung bezüglich der Zuständigkeit des Finanzamtes. In diesem Fall müssen Sie die neue Adresse erst bei der nächsten Steuererklärung angeben. Wenn Sie nach dem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts fallen, sollten Sie Ihr altes Finanzamt über den Wohnsitzwechsel informieren.
Hundesteuer ummelden (falls zutreffend)
Ziehen Sie innerhalb derselben Gemeinde um, können Sie Ihren Hund einfach ummelden. Dies ist in manchen Gemeinden auch schriftlich möglich. Wechseln Sie den Wohnort, müssen Sie ihren Hund in der Regel erst am alten Wohnort abmelden und dann im neuen Wohnort neu anmelden. Der Behördengang für Ihren Hund ist also etwas aufwendiger als der für Herrchen und Frauchen im Einwohnermeldeamt.
Weitere Ämter und Behörden benachrichtigen (falls zutreffend)
Weitere Ämter und Behörden, die Sie ggf. über Ihren Umzug informieren sollten, sind: Agentur für Arbeit, Sozialamt, Bafög-Amt, Familienkasse
Sonstiges Ummeldungen
Weitere Ummeldungen vornehmen (falls zutreffend)
Die Liste weiterer möglicher Kontakte, die über die neue Adresse informiert werden wollen, reicht vom Arbeitgeber über Abonnements (z.B. Zeitungen, Zeitschriften) bis hin zu Vereinen, Schulen, Kindergärten, Universitäten, persönlichen Kontakten und Geschäftspartnern.
Versicherungen und Banken
Versicherungen benachrichtigen
Teilen Sie Ihre neue Adresse Ihren relevanten Versicherungspartnern mit: Krankenkasse, Hausratsversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung. Sie können sich diesen Schritt sparen, wenn Sie die Umzugssmitteilung der Deutschen Post im Rahmen eines Nachsendeauftrags aktivieren.
Banken über Adressänderung informieren
Informieren Sie jegliche Finanzinstitute bei denen Sie Vertragspartner sind. Z.B. Hausbanken, Depotbanken, Kreditkarteninstitut, Bausparkasse oder sonstige Darlehensgeber. Auch diesen Schritt können Sie umgehen, wenn Sie die Umzugssmitteilung der Deutschen Post im Rahmen des Nachsendeauftrags aktivieren.
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Versorgungsunternehmen / Dienstleister
Versorgungsunternehmen über neue Adresse informieren
Wechseln Sie den Strom- oder Gasanbieter, so sollten Sie sich idealerweise bereits vor Ihrem Umzug um den Wechsel kümmern, da Kündigungsfristen einzuhalten sind. Bleiben Sie beim bisherigen Anbieter, dann reicht es aus am Tag des Umzugs die Zählerstände abzulesen und diese dem Anbieter in den kommenden Tagen samt neuer Adresse mitzuteilen.
Internet-/ Telefon-/ Kabelanbieter benachrichtigen
Idealerweise benachrichtigen Sie bereits 4-6 Wochen vor dem Umzug Telefon-/ Internet- sowie Kabelanbieter. Wenn Sie Ihr aktueller Anbieter am neuen Wohnort nicht beliefern kann, können Sie den Vertrag (vorzeitig) kündigen und einen neuen Anbieter wählen.
Postnachsendung einrichten
Erstellen Sie einen Nachsendeauftrag, damit Ihre Post auch nach Ihrem Umzug bei Ihnen ankommt. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post deckt etwa 80% aller Postsendungen ab. Die weiteren 20% verteilen sich auf eine Vielzahl von lokalen Anbietern. Der Immomio Post Nachsendeauftrag umfasst neben der Deutschen Post fast 20 lokale Postanbieter.