Whitepaper · Recht & Compliance
DSGVO und AGG in der Bewerberauswahl
Wie Wohnungsunternehmen Bewerberdaten rechtssicher erheben, bewerten und löschen – und dabei fair auswählen.
Das Wichtigste in Kürze
- Erst die Wohnung, dann die Daten. Vor der Besichtigung reichen Kontaktdaten. Einkommen, Nachweise und Bonität folgen erst, wenn beide Seiten ernsthaftes Interesse haben.
- Gefragt wird nur, was für das Mietverhältnis nötig ist. Fragen zu Religion, Herkunft, Familienplanung oder Gesundheit sind tabu.
- Jede Bewerbung hat ein Ablaufdatum. Daten abgelehnter Bewerber werden gelöscht, sobald mögliche AGG-Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
- Gleiche Fragen, gleiche Abläufe, lückenlose Dokumentation. Das schützt vor Benachteiligung – und hilft im Streitfall, denn das AGG erleichtert Betroffenen den Beweis.
- Software darf sortieren, nicht allein entscheiden. Die Vergabe einer Wohnung bleibt eine menschliche, begründete Entscheidung.
Das erwartet Sie im Whitepaper
- 1Zwei Gesetze, ein Ziel
- 2DSGVO: Rechtsgrundlagen und Grundsätze
- 3Was darf wann erfragt werden?
- 4Die Fragen-Ampel für die Selbstauskunft
- 5Löschkonzept und Betroffenenrechte
- 6AGG: Merkmale und Geltungsbereich
- 7Diskriminierungsrisiken im Prozess
- 8Automatisierung, Scoring und KI
- 9Checkliste für die Praxis
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