Telefon – und Internetanschluss – wie der Umzug reibungslos klapp

Telefon – und Internetanschluss – wie der Umzug reibungslos klapp

Festnetz und Internet können bei einem Umzug ohne große Änderungen an den neuen Wohnort mitgenommen werden. Doch häufig lohnt es sich den Umzug als Anlass zum Anbieterwechsel zu nutzen. In beiden Fällen gibt es einiges zu beachten, damit der Umzug erfolgreich klappt. Das Wichtigste in Kürze.

Bei einem Wechsel des Wohnortes gibt es viel zu organisieren: Der Umzug muss geplant und durchgeführt werden, die neue Wohnung will eingerichtet werden und das Einwohnermeldeamt möchte über den neuen Wohnort informiert werden. Erst nach dem Einzug fällt manchem Mieter auf, dass der Telefon- und Internetanschluss tot ist. Mal eben über WLAN schnell etwas googlen oder abends bei einem Film beim Streaming-Anbieter entspannen – ohne lokales Internet schwierig. Und auch per Festnetztelefon ist man dann noch nicht erreichbar.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Freischaltung häufig einige Zeit in Anspruch nimmt. Wer also direkt in der neuen Wohnung surfen und telefonieren möchte, sollte sich rechtzeitig darum kümmern.

Telekom, Vodafone, 1&1, O2… ? Ein Vergleich des Internetanbieters lohnt sich

Der Umzug steht bevor. Für viele ist das die Gelegenheit den eigenen Internetanbieter mit anderen Anbietern zu vergleichen. Hier empfiehlt es sich nicht nur die Anbieter untereinander, sondern auch die Tarife des eigenen Anbieters zu überprüfen. Denn: mit dem Wechsel zu einem anderen Tarif beim gleichen Anbieter kann man bares Geld sparen oder verbesserte Konditionen erhalten, wie zum Beispiel eine schnellere DSL-Verbindung.

Kündigungsfristen bei Anbieterwechsel beachten – so gelingt der Wechsel

Wer seinen derzeitigen Telefon- und Internetvertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, der sollte für einen reibungslosen Ablauf folgendes beachten:

Kündigungsfrist ermitteln und einhalten: eine Kündigung ist nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich (meist 12 oder 24 Monate). Meist beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Einige Anbieter zeigen sich kulant und ermöglichen die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen eine einmalige Gebühr.

Neuen Anbieter kündigen lassen: Beauftragen Sie nach Möglichkeit den neu gewählten Anbieter bei Vertragsschluss mit der Kündigung des alten Vertrags. Dies hat gegenüber einer eigenen Kündigung den Vorteil, dass die Anbieter untereinander das Übergangs-Prozedere klären können. Zur Sicherheit sollten Sie dabei einen Zeitpuffer von mehreren Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist einplanen. Prüfen Sie zur Sicherheit die AGB des alten Anbieters daraufhin, ob er eine persönliche Kündigung verlangt wird.

Sonderkündigungsrecht: bei nicht gleicher Leistung am neuen Wohnort

Es muss aber nicht gewechselt werden. Ein Telefon- und Internetvertrag kann in der Regel unverändert weitergeführt werden. Rein rechtlich ist ein Umzug kein Grund, den bestehenden Telefon- und Internetvertrag zu kündigen. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn der Anschluss am neuen Wohnort nicht angeboten werden kann – ein Beispiel wäre ein Umzug ins Ausland. Wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnort anbietet, sollte die Vertragslaufzeit fortgeführt und nicht von Neuem begonnen werden. Auch die Konditionen und Leistungen sollten identisch sein, genauso wie die Übertragungsrate der Internetverbindung. Falls nicht, haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht – mit der Einstufung in einen anderen Tarif müssen Sie sich nicht zufriedengeben. Achtung: wer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, sollte dennoch die Kündigungsfrist (meist drei Monate) im Auge behalten.

Bleibt man beim bisherigen Anbieter, wird manchmal ein neuer Vertrag zu verbesserten Konditionen geschlossen. Allerdings sollte man hier beachten, dass auch die Mindestlaufzeit des Vertrages somit neu beginnt. Diese ist gesetzlich auf maximal 24 Monate begrenzt.

Direkt online mit dem bisherigen Anbieter: rechtzeitig ab- und anmelden

Wer umzieht und bei seinem bisherigen Internet- und Telefonanbieter bleibt, muss manchmal wochenlang auf Telefon- und Internetanschluss warten. Damit das nicht passiert und Mieter noch am selben Tag in der neuen Wohnung online sind, sollte dem Netzanbieter der geplante Umzug spätestens einen Monat vor Umzugstermin mitgeteilt werden. Besonders wichtig ist dabei die korrekte Angabe aller Daten des neuen Wohnortes, wie die Adresse, Lage und der bisherige Anschlussnehmer der Wohnung. Auch sollte bekannt gegeben werden, wann der aktuelle Anschluss spätestens abgeschaltet werden soll.

Telefon und Internet einfach umziehen: Vormieterdaten in Erfahrung bringen

Was hat der Vormieter mit meinem neuen Telefon- und Internetanschluss zu tun? Tatsächlich sind auch seine aktuellen Anschlussdaten wichtig, damit die Umstellung reibungslos erfolgen kann. Im besten Fall kann mit den korrekten Daten des vorherigen Anschlusses die Umstellung ohne Einsatz eines Technikers erfolgen. Der Vorteil: Der Anschluss lässt sich dann mit Namen und Festnetznummer des Vormieters einfach aus der Ferne umschalten.

Tipp: Fragen Sie beim Vermieter oder der Hausverwaltung nach Kontaktdaten zum derzeitigen Mieter und geben Sie fairerweise auch Ihrem eigenen Nachmieter die korrekten Daten zum aktuellen Internet- und Telefonanschluss.

Gegebenenfalls Zugang für den Techniker ermöglichen

Wenn zur Freischaltung doch ein Techniker benötigt wird, sollten Sie seinen Besuch gut vorbereiten. Dazu gehört: das Klingelschild aktualisieren, den Zugang zu Telefonleitung und Technikraum bereithalten sowie die Hardware vom Telefonanbieter parat haben.

Tipps für eine reibungslose Wohnungsübergabe

Eine Wohnungsübergabe wird durchgeführt, wenn ein Mieter in eine Wohnung ein- oder auszieht. Um Unklarheiten und Ärger beim Auszug zu vermeiden, sollten Mieter vor dem Einzug genau hinsehen, um eventuelle Mängel zu entdecken. Zur Dokumentation der Wohnungsübergabe empfiehlt sich ein Übergabeprotokoll.

Die neue Wohnung ist gefunden, der Vertrag unterschrieben und man möchte so schnell wie möglich einziehen. Doch davor sollte der Zustand der Wohnung genau erfasst werden! Mieter sollten Wert auf eine gründliche Wohnungsübergabe legen, denn es ist wichtig,
eventuelle Mängel zu diesem Zeitpunkt festzustellen. Alle Schäden, die hier unentdeckt bleiben, lassen sich später nur schwer geltend machen – schließlich gibt es keinen Beweis dafür, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Einzugs vorlagen.

Der richtige Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe

Schon bei der Terminfindung sollten Mieter einige Punkte beachten. Bei einer Wohnungsübergabe ist es wichtig, auch kleine Details zu erkennen. Daher empfiehlt es sich, eine Uhrzeit zu wählen, bei der noch ausreichend Tageslicht zur Verfügung steht. Wenn das
nicht möglich ist, kann eine Taschenlampe Abhilfe schaffen. Außerdem sollte der Vormieter die Wohnung bereits verlassen und alle geplanten Renovierungsarbeiten durchgeführt haben: Wenn noch Möbel oder Umzugskartons auf dem Boden und an den Wänden
herumstehen, ist keine umfassende Kontrolle auf Schäden möglich.

Übergabeprotokoll: Wohnungsübergabe dokumentieren

Zur gründlichen Dokumentation der Wohnungsübergabe empfiehlt es sich, ein Übergabeprotokoll in doppelter Ausführung anzufertigen, das am Ende von beiden Parteien unterschrieben wird. In der Regel kümmert sich darum der Vermieter, doch wenn nicht, sollten Mieter darauf bestehen. Im Internet sind zahlreiche Vorlagen für Übergabeprotokolle kostenfrei verfügbar. Auch Fotos können sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, sich nach einigen Jahren wieder an kleine Details zu erinnern.

Zählerstände und Schlüssel: bei jeder Wohnungsübergabe zu beachten

Teil jedes Übergabeprotokolls: Die aktuellen Zählerstände von Wasser und Strom sowie allen installierten Heizkörpern. Nur auf dieser Basis können eventuelle Fehler in der nächsten Nebenkostenabrechnung aufgedeckt werden. Auch die Dokumentation von Art und
Anzahl der übergebenen Schlüssel (Haus, Wohnung, Garage, Keller, Briefkasten etc.) ist Pflicht: Herrscht hier beim Auszug Uneinigkeit, muss im schlimmsten Fall eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden – und dabei können leicht Kosten im vierstelligen Bereich entstehen.

Bis ins Detail: alle Schäden festhalten

Manche Schäden sind offensichtlich, andere nur schwer erkennbar. Wichtig ist, dass im Rahmen der Übergabe alle vorhandenen Mängel dokumentiert werden. Häufig sind beispielsweise Kratzer im Parkett, gerissene Fliesen, Katschen am Türrahmen oder sogar
Schimmel. Neben optischen Aspekten sollten Mieter auch die Funktionalität der Elektrogeräte sowie Heizungen überprüfen und testen ob sich alle Fenster und Türen problemlos öffnen und schließen lassen. Auch ein kurzer Check von Wasserhähnen, Toilettenspülung und Dusche bzw. Badewanne ist sinnvoll. Den Überblick behält man am besten, indem man sorgfältig von Raum zu Raum vorgeht.

Versteckte Mängel: der Vermieter ist in der Pflicht

Ein von beiden Parteien unterzeichnetes Übergabeprotokoll ist ein vor Gericht gültiges Dokument. Es stellt rechtlich ein negatives Schuldeingeständnis dar. Das bedeutet, dass alles, was darin nicht erwähnt wurde, nicht existent ist. Ein Mieter kann also nachträglich nicht behaupten, dass ein nicht dokumentierter Schaden bereits vor seinem Einzug vorlag. Ausgenommen davon sind lediglich Schäden, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren. So ist es zum Beispiel unmöglich, im Hochsommer die Funktion der Heizung zu überprüfen. Verheimlicht ein Vermieter einen ihm bekannten Mangel bewusst, um den Abschluss des Vertrags nicht zu gefährden, handelt er arglistig. In diesem Fall ist der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Weigert er sich, kann der Mieter durch Mietminderung, Anfechtung
oder Kündigung sein Recht geltend machen.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Mietkaution?

Als Mietkaution wird umgangssprachlich die finanzielle Absicherung gegen Schäden bezeichnet, die ein Vermieter zu Vertragsbeginn von seinem Mieter verlangt. Offiziell spricht man deswegen auch von einer Mietsicherheit. Dass es für diese Art des Schutzes jedoch noch mehr zuverlässige Möglichkeiten gibt, als das weitverbreitete Hinterlegen eines hohen Geldbetrags, überrascht noch immer viele Mieter und Vermieter. Im Folgenden geben wir eine Übersicht:

Das muss eine Mietkaution leisten können:

Eine Mietkaution ist die finanzielle Absicherung eines Vermieters oder Verwalters für seine finanzielle Zukunft. Denn sollte ein Mieter einen Schaden verursachen, sei es durch Beschädigung an Haus oder Wohnung oder durch ausbleibende Mietzahlungen, bleibt der Vermieter dank der Mietsicherung nicht auf seinen Kosten sitzen. Er kann auf die Mietsicherheit zurückgreifen, die in einem solchen Fall den Schaden decken kann. Entsteht kein Schaden, bleibt sie ungenutzt und geht an den Mieter zurück.

Eine Mietsicherheit kann also als eine Garantie verstanden werden, die zu 100 % sicherstellt, dass dem Vermieter Schadensersatz geleistet wird, falls der Mieter Mietschäden verursacht.

Auf dieser Grundlage ist es möglich, dass neben der Hinterlegung eines Geldbetrags auch andere Formen der Mietsicherheit beim Vermieter oder Verwalter deponiert werden. Hauptsache, sie erfüllen nach § 551 BGB ihre grundlegende Funktion, dem Vermieter oder Verwalter eine ausreichende finanzielle Sicherheit zu bieten.


Nachteile einer Mietkaution in bar für den Mieter

Die maximale Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und orientiert sich streng an der Höhe der Miete selbst. Eine Haftungssumme von maximal drei Nettokaltmieten ist als Absicherung zugelassen.

Nicht für jeden Mieter ist es ein Leichtes, eine solche Summe entbehren zu können – oder auch zu wollen. Denn besonders bei einem Umzug stehen andere wichtige Investitionen an, die getätigt werden müssen. Für den Umzug selbst, die Miete einer größeren Wohnung, wenn beispielsweise ein Kind hinzugekommen ist, oder auch für neue Möbel und Haushaltsgeräte.

Manche Mieter müssen zudem bis zu sechs Monate auf die Rückzahlung ihrer vormals hinterlegten Mietkaution warten und haben keine Lust, durch die neue Mietsicherheit bis dahin in einen finanziellen Engpass zu geraten.


Welche Arten der Mietkaution gibt es und was zeichnet sie aus?

Drei sind zu empfehlen, von einer ist abzuraten. Das sind die bekanntesten Mietkautions-Möglichkeiten:


Was ist eine Barkaution?

Bei der Barkaution handelt es sich um die bekannteste Form der Mietkaution: ein Geldbetrag wird als Mietsicherheit überreicht. Er muss jedoch nicht, wie der Name vermuten lassen könnte, in bar übergeben werden. Auch eine Überweisung, oder die Hinterlegung einer Sparbuchs (Spareinlage) sind möglich.


Wichtige Merkpunkte zur Barkaution:

Fazit: Zu empfehlen für alle, denen es nichts ausmacht, für einen längeren Zeitraum auf einen
hohen Geldbetrag zu verzichten.

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine bewährte und weithin akzeptierte Alternative zur Barkaution. Statt eines direkten Geldbetrags gibt der Mieter seinem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, die durch einen anerkannten Versicherer ausgestellt wurde. Die Urkunde garantiert, dass dieser Versicherer mit seiner Haftung bürgt, sollte durch den Mieter ein Mietschaden entstehen. Das bedeutet, er streckt die Kosten für einen Schaden vor. Für diese Dienstleistung zahlt der Mieter einen geringen Jahresbeitrag.

Wichtige Merkpunkte zur Mietkautionsbürgschaft:


Was ist ein Bankaval oder eine Bankbürgschaft?

Ein Bankaval, auch Bankbürgschaft oder Avalkredit genannt, ist der Mietkautionsbürgschaft in den Grundzügen recht ähnlich: Es beinhaltet die Übernahme der Haftung für einen Mieter gegenüber dem Vermieter, falls ein Schaden entsteht. Somit ist auch hier die gleiche Sicherheit wie bei einer Mietbürgschaft gegeben.

Wichtige Merkpunkte zum Bankaval:


Fazit: Zu empfehlen für alle, die schnell eine sichere bargeldlose Lösung suchen.

Was ist eine Privatpersonenbürgschaft?

Hier bürgen Privatpersonen, oft Eltern, Großeltern oder Geschwister für die Mietsicherheit und haften im Schadensfall für einen Mieter. Dass dies zwar gesetzlich durchaus möglich, aber mit erheblichen finanziellen Risiken für den Bürgen verbunden ist, wenn ein Schaden auftritt, liegt nahe.

Zudem lehnen einige Vermieter und Verwalter die Privatbürgschaft ab, denn ein Restrisiko, auf Kosten sitzen zu bleiben, besteht. Privatpersonen können die eigene Zahlungsfähigkeit nicht wie eine Versicherung oder Bank jederzeit garantieren. Die grundlegende Funktion einer Mietkaution, dem Vermieter 100%ige Sicherheit zu bieten, ist somit nicht gegeben.

Wichtige Merkpunkte zur Privatpersonenbürgschaft:


Nach dem Umzug ummelden? So geht’s!

Die Traumwohnung ist gefunden und der Umzug gemeistert. Jetzt beginnt die Bürokratie – denn nicht nur das Einwohnermeldeamt besteht auf eine zügige Mitteilung der neuen Adresse. Wir erklären, wem man seine neue Anschrift am besten unverzüglich oder sogar schon vor dem Umzug mitteilen sollte.

Bevor es ans Einrichten der neuen Wohnung geht, sollten neue Mieter nicht vergessen, den Stand der Wohnung bei Einzug in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Doch damit ist der Papierkram noch nicht erledigt, im Gegenteil: Verschiedenen Behörden, Dienstleister oder Versicherungen sollten zeitnah über die Adressänderung informiert werden.

Einwohnermeldeamt – Meldepflicht des Wohnorts

Das Wichtigste zuerst: In Deutschland ist jeder Mieter dazu verpflichtet, seinen Wohnsitz dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitzuteilen. In der Regel hat man dafür nach einem Umzug nur ein bis zwei Wochen Zeit – andernfalls droht ein Ordnungsgeld.

Wer selbst keine Zeit hat, kann einen Vertreter schicken. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Vollmacht. Egal ob man selbst zur Meldebehörde geht oder einen Vertreter schickt – immer im Gepäck sollte die schriftliche Bescheinigung des Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung) sein. Die ist seit 2015 Pflicht und enthält neben Name und Adresse des Vermieters auch das Einzugsdatum sowie Name und neue Anschrift des Mieters.

Versicherungen und Co. – Ummelden schon vor dem Umzug sinnvoll

Die Bearbeitung von Adressänderungen kann schon mal etwas dauern. Daher lohnt es sich, die Änderung dort, wo es möglich ist, schon vor dem Umzug mitzuteilen. So wird sichergestellt, dass sich eventuelle Auszahlungen nicht verzögern. Neben Versicherungen sollten Mieter auch das Arbeits- oder Bafög-Amt informieren, sofern sie dort Leistungen beziehen.

Auto ummelden und Fahrzeugpapiere aktualisieren

Auch an die Ummeldung des Fahrzeugs sollte bei einem Umzug gedacht werden. Wenn der Umzug einen Stadtwechsel mit sich bringt, muss das Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle umgemeldet werden. Dazu muss die Kfz-Haftpflichtversicherung informiert und der Fahrzeugschein sowie der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle aktualisiert werden. Hierfür benötigen frisch umgezogene Autobesitzer eine Versicherungsbestätigungskarte. Die wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt. Wer lediglich innerorts umzieht, braucht diese Karte nicht, muss sich aber trotzdem bei der Zulassungsstelle melden. Gut zu wissen: Ein neues Nummernschild muss mittlerweile nicht mehr beantragt werden. Wer also beispielsweise von Hamburg nach Stuttgart oder München umzieht, kann sein geliebtes HH- Kennzeichen behalten.

Rundfunkbeitrag an-, um oder abmelden

Neben dem Auto darf auch der Rundfunkbeitrag auf keiner Umzugs-Checkliste fehlen. Mieter, die bislang noch keinen Rundfunkbeitrag gezahlt haben, es aber beispielsweise beim Einzug in die erste eigene Wohnung zukünftig müssen, können sich unter www.rundfunkbeitrag.de einfach online anmelden. Dort ist auch die Ummeldung problemlos möglich, wenn die Gebühr bereits entrichtet wird und ein Umzug bevorsteht. Wer keine Beiträge mehr zahlen muss, weil beispielsweise der Partner oder der Mitbewohner das für
die neue Wohnung übernimmt, kann sich beim Beitragsservice melden und kündigen.

Wo ist ein Anbieterwechsel sinnvoll?

Darüber hinaus ist der Umzug ein guter Anlass, um zu überprüfen, ob man mit seinen Anbietern für Telefon, Internet, Strom und Co. noch zufrieden ist. Es gilt zu überlegen, welche Anbieter Sie mitnehmen möchten und wo ein Wechsel erwünscht ist. Dabei müssen die jeweiligen Kündigungsfristen genau geprüft werden. Es ist also sinnvoll, sich bereits einige Wochen vor dem Umzug mit diesem Thema zu beschäftigen. Hier haben wir einige Tipps zum Anbieterwechsel zusammengestellt.

Nachsendeauftrag bei der Post

Zuletzt noch ein Tipp: Um zu garantieren, dass die Post in der neuen Wohnung ankommt, empfiehlt es sich, bei der Post einen Nachsendeauftrag zu erstellen. Der Auftrag kann für 12 oder 24 Monate erteilt werden und ist sowohl online als auch in der Postfiliale möglich. Der Nachsendeauftrag sollte mit einer Vorlaufzeit von fünf Werktagen beantragt werden und kostet zwischen 26,90 und 34,90 Euro.